Keine Verschärfung beim Neubaustandard ab 2025
Update 22.11.2023 – Das Karlsruher Haushaltsurteil hat auch Auswirkungen auf die Förderprogramme der staatlichen Förderbank KfW. Die KfW hat am Mittwoch einen vorläufigen Antrags- und Bewilligungsstopp für vier Programme aus dem Bereich Wohnen und Bauen verhängt. Die unten genannten Förderprogramme sind bislang nicht betroffen, jedoch ist eine Ausweitung auf weitere Programme möglich. Man stehe stehe im Austausch mit allen auftraggebenden Ministerien, ob der Antrags- und Zusagestopp auch für weitere Programme gelten soll, so die KfW.
05.10.2023 – Eigentlich wollte Wirtschaftsminister Robert Habeck die Klimaschutzvorgaben für die Dämmung von Neubauten verschärfen: Der derzeit gültige Standard EH-55 sollte ab 2025 durch EH-40 als verbindlicher Standard ersetzt werden*. Nun rückt Habeck von diesem Vorhaben ab:
„Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes ist sichergestellt, dass Neubauten ab 2024 klimafreundlich heizen. Deshalb halte ich es nicht mehr für nötig, jetzt auf die Schnelle den neuen Standard EH 40 einzuführen“, so der grüne Klimaschutzminister gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters vor dem Wohnungsbaugipfel am 25. September 2023. „Das kann noch warten, vor der EU-Gebäuderichtlinie macht es auch keinen großen Sinn. Daher sehe ich diesen neuen Standard in dieser Legislaturperiode nicht mehr.“
Die Planungen zur Einführung vom Standard EH-40 wurden von heftiger Kritik aus der Bauwirtschaft begleitet. Nach Ansicht von Experten wie dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sind die Kosten für das Erreichen der nächsthöheren Effizienzhausstufe 40 unverhältnismäßig hoch und stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen für den Klimaschutz. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) prognostiziert vor dem Hintergrund der anhaltend schwachen Neubautätigkeit einen weiteren konjunkturellen Einbruch im Neubau, sollte der Standard weiter angehoben werden.
KfW 124 fördert Kauf und Bau einer selbstgenutzten Immobilie
Abweichend von dieser Grundsatzentscheidung hält die Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW – für ihre meisten Förderprodukte am Neubaustandard EH-40 fest. Dazu gehören das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 297/298) und der KfW-Kredit 300 „Wohneigentum für Familien“.
Wer den Standard-EH-40 erreichen will, muss mit Mehrkosten von etwa 25 Prozent rechnen. Zu den höheren Baukosten kommen die Kosten für die Energieberatung und den Energieausweis hinzu, die Voraussetzung für diese KfW-Förderung sind. Diese Mehrkosten werden allerdings nur zum Teil durch die KfW-Neubauförderung abgedeckt. Den Rest müssen Bauherren und Käufer selbst tragen.
Käufer oder Bauherren eines Neubaus nach dem Effizienzhaus-55-Standard können dennoch in den Genuss einer staatlichen Förderung durch die KfW kommen: Mit dem Wohneigentumsprogramm der KfW (KfW 124) fördert der Staat den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie und stellt dabei keine Anforderungen an den energetischen Standard des Hauses oder der Wohnung. Der Förderhöchstbetrag beträgt 100.000 Euro. Damit können Käufer oder Bauherren einen Teil der Kosten über ein zinsgünstiges Darlehen finanzieren. Das KfW-Darlehen 124 ist damit eine attraktive Ergänzung zum Baudarlehen eines Kreditinstituts.
Interessenten sollten sorgfältig prüfen, ob sich der KfW-Kredit 124 für sie lohnt: Derzeit besteht der Zinsvorteil nur bei einer kurzen Laufzeit von 5 Jahren. Für eine Baufinanzierung mit einer Zinsbindung von 10 Jahren erhalten Kreditnehmer auf dem freien Markt oft einen günstigeren Zinssatz.
Nach Angaben des Bauministeriums sollen sich staatliche Förderungen zukünftig stärker an den Lebenszykluskosten eines Gebäudes und weniger an der Dämmung alleine orientieren.
Links
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentumsprogramm-(124)/
https://www.verivox.de/baufinanzierung/rechner/
https://www.interhyp.de/
* Häuser, die nach dem Standard EH 40 („Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40“) gebaut werden, benötigen nur 40 Prozent der Primärenergie eines vergleichbaren Standardgebäudes. Der Effizienzhaus-Standard EH 55 bleibt nach aktueller Gesetzeslage voraussichtlich bis Ende 2025 gültig. Das EH 55-Haus verbraucht nur 55 Prozent der Primärenergie des im GEG definierten Referenzgebäudes.