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Die degressive AfA ist da: Steuervorteile für Vermieter von Neubauwohnungen

22. März 2024 – Lichtblick für Vermieter neu gebauter Wohnimmobilien: Die degressive Abschreibung (AfA) in Höhe von 5 Prozent ist in Kraft. Der Bundesrat hatte im März 2024 dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt, in dem die degressive AfA enthalten ist.

Die degressive AfA ist speziell für diejenigen gedacht, die ihre neue Immobilie als Kapitalanlage vermieten wollen. Was heißt das für Sie als Vermieter? Kurz gesagt: höhere Abschreibungen in den ersten Jahren nach dem Kauf oder Bau der Immobilie, was Ihre Steuerlast deutlich senken kann. Das macht den Erwerb einer neuen Immobilie als Kapitalanlage äußerst attraktiv.

Was ist die degressive Abschreibung?

Die degressive Abschreibung ermöglicht es Vermietern, ihre Investitionskosten in abnehmenden Stufen abzuschreiben. Das bedeutet, dass Sie in den ersten Jahren nach dem Kauf oder Bau Ihrer Immobilie einen höheren Abschreibungsbetrag geltend machen können. Im ersten Jahr sind dies 5 Prozent der Investitionskosten ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung oder Anschaffung (§ 7 Abs. 5 a EStG). Danach jeweils fünf Prozent des verbleibenden Restwertes – insgesamt sechs Jahre lang.

Voraussetzungen

Damit Sie von der degressiven Abschreibung profitieren können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die degressive AFA gilt nur für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
  • Zeitraum: Ihre Immobilie muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 gebaut oder gekauft worden sein. Für Wohnungskäufer ist das Datum des Kaufvertrags maßgeblich: Er muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen worden sein.
  • Die Abschreibung gilt ab Effizienzhaus-Standards 55. Dies ist der Neubaustandard seit 1. Januar 2023.
  • Eine Baukostenobergrenze gibt es nicht.
  • Die Immobilie muss zur Vermietung bestimmt sein. Eigennutzung schließt die Anwendung der degressiven Abschreibung aus.

Ihre Vorteile

Die Einführung der degressiven Abschreibung hat für Sie als Vermieter mehrere Vorteile:

  • Steuervorteile: Höhere Abschreibungssätze in den ersten Jahren: Dadurch können Sie Ihre Steuerlast direkt nach dem Kauf oder Bau der Immobilie deutlich senken.
  • Liquiditätsvorteile: Durch die geringere Steuerbelastung steht mehr Kapital für weitere Investitionen oder zur Tilgung von Krediten zur Verfügung.
  • Schnellere Refinanzierung: Durch die höhere Anfangsabschreibung refinanzieren Sie Ihre Investition schneller.

Fazit

Wenn Sie über eine Immobilie als Kapitalanlage nachdenken, lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen: Mit der degressiven AfA optimieren Ihre Steuerlast und amortisieren Ihre Investition schneller. Die degressive AfA bleibt ein wertvolles Instrument, um die Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilieninvestition zu erhöhen.

Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/03/degressive-afa.html

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